Gefälschte Rechnungen vom Amtsgericht

Nicht nur in der Online-Welt lauern vielfältige Gefahren, Opfer von Betrügern zu werden. Auch analog gibt es ausgeklügelte Betrugsmethoden, z.B. mit gefälschten Rechnungen, die per Briefpost zugestellt werden.

Eine Zielgruppe, auf die sich Kriminelle fokussieren, sind Unternehmen, die neu gegründet sind und sich meist noch im Gründungsprozess befinden. Im Zuge einer Unternehmensgründung gibt es einige Meldepflichten, wie z.B. die Anmeldung eines Gewerbes und die Eintragung ins Handelsregister. Alles Schritte, durch die Kosten entstehen, seien es Notarkosten, Gebühren für die Gewerbeanmeldung oder Gerichtskosten.

Das nutzen Betrüger aus und schicken gefälschte Rechnungen für Handelsregistereintragungen. Diese kommen vermeintlich vom Amtsgericht. Sie sind täuschend echt und erwecken den Anschein eines offiziellen behördlichen Schreibens. Sie enthalten u.a. ein fiktives Aktenzeichen und eine ebensolche Gebührenbezeichnung. Auffällig sind eine kurze Zahlungsfrist von nur 3 Werktagen und ein recht hoher Rechnungsbetrag von mehreren Hundert Euro.

Erst bei genauerem Hinsehen fallen Ungereimtheiten auf:

  • Zentrale Zahlstelle in München (Briefkopf) bei Registeranmeldung in Hamburg
  • Fiktives Geschäftszeichen (unbedingt mit den Notarunterlagen abgleichen!), aber korrekte Registernummer
  • Bankverbindung: persönlicher Zahlungsempfänger (Richter am Amtsgericht), ausländische IBAN (hier für ein Konto auf Malta)
  • Hoher Rechnungsbetrag von fast 800 Euro. Tatsächlich liegen die Gerichtskosten für die Eintragung einer GmbH bei ca. 150 bis 200 Euro und die Zahlungsfrist beträgt 2 Wochen.

Neu ist diese Betrugsmethode nicht und kommt vor allem bei GmbH-Gründungen häufig vor. Dennoch kann nicht genug davor gewarnt werden. Denn erst recht bei der ersten Gründung kann es leicht passieren, dass der Betrug unbemerkt bleibt.

Zumal die falschen Rechnungen oft sehr früh noch während der laufenden Registeranmeldung eingehen. Die echten Gerichtsrechnungen brauchen dagegen immer etwas Zeit und werden erst nach Abschluss und Veröffentlichung der Eintragung gestellt. Schlimmstenfalls ist die Fake-Rechnung dann bereits bezahlt.

Im Zweifel empfiehlt es sich, beim Amtsgericht nachzufragen und die Richtigkeit erhaltener Rechnungen prüfen zu lassen.

Beispiel einer gefälschten Gerichtsrechnung: