Neues WLAN-Gesetz stärkt Rechte der Betreiber
Aktuell hat die Bundesregierung einen neuen Gesetzentwurf beschlossen, der die Position der Betreiber offener WLANs festigt und für mehr Rechtssicherheit sorgt. Demnach wird in dem Entwurf klar geregelt, dass künftig keine Unterlassungsansprüche gegen den WLAN-Betreiber mehr geltend gemacht werden können.
Was heißt das genau?
Bereits im Juli 2016 war eine Gesetzesänderung beschlossen worden, die zwar regelte, dass die Netzbetreiber nicht mehr für Rechtsverletzungen Dritter haftbar gemacht werden können. Somit konnten gegen den Betreiber keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, wenn ein Nutzer z.B. illegale Musik heruntergeladen hatte.
Das galt aber nicht gleichermaßen auch für Unterlassungsansprüche: Der Betreiber konnte weiterhin dazu verpflichtet werden, dafür zu sorgen, dass die Nutzer des WLANs zukünftig keine Rechtsverstöße mehr begehen können. Dafür kommen verschiedene Maßnahmen in Frage, z.B. ein Passwortschutz oder die Überwachung der Kommunikation, in letzter Konsequenz das Abschalten des Netzes. Damit war für die Betreiber offener WLANs nach wie vor keine wirkliche Rechtssicherheit gegeben.
Der neue Gesetzentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes verspricht dagegen mehr Klarheit und eine transparente Regelung. Die Betreiber können nun nicht mehr in die Pflicht genommen werden, Rechtsverletzungen durch Dritte zu verhindern. Das heißt in der Praxis: keine Nutzerregistrierung mit Speicherung persönlicher Daten, kein Passwortschutz, keine Überwachung des Datenverkehrs. Auf freiwilliger Basis sind diese Maßnahmen selbstverständlich möglich – nicht jedoch verpflichtend.
Das einzige, was auf die Betreiber zukommen kann: Rechteinhaber wie z.B. Verwertungsgesellschaften können von WLAN-Betreibern verlangen, bestimmte Webseiten für die Nutzung zu sperren. Hierbei müssen jedoch Verhältnismäßigkeit und Zumutbarkeit gewahrt bleiben.
Der Gesetzentwurf wird nun in den Bundestag eingebracht und ebnet den Weg für mehr freies öffentliches WLAN in Deutschland.
Siehe hierzu auch unseren Beitrag Neues Gesetz zur WLAN-Haftung (09/2016) |
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