Elektronische Gesundheitskarte wird ab 2015 Pflicht

Aus Kosten- und Datenschutzgründen von vielen kritisiert und sehr umstritten kommt sie nun doch: die elektronische Gesundheitskarte, kurz eGK. Ab 1.1.2015 wird sie für gesetzlich Krankenversicherte verpflichtend. Die bisherige Krankenversichertenkarte verliert dann ihre Gültigkeit – unabhängig vom jeweils aufgedruckten Gültigkeitsdatum.

Im Klartext heißt das: wer 2015 keine eGK hat, wird zwar weiterhin behandelt, muss für die Kosten jedoch schlimmstenfalls selbst aufkommen – wenn er dem Arzt nicht innerhalb von 10 Tagen eine eGK oder einen Versicherungsnachweis seiner Krankenkasse vorlegt. Geschieht dies nicht, erhält er eine Privatrechnung. Diese Kosten kann sich der Patient vom Arzt zurückerstatten lassen, wenn er die Vorlage der eGK oder des Versicherungsnachweises bis zum jeweiligen Quartalsende nachholt. Doch Achtung: dies gilt nicht für Zahnarztbehandlungen. Hier muss der Nachweis innerhalb der ersten 10 Tage erfolgen.

Schätzungen zufolge sind 1-3% der gesetzlich Versicherten noch ohne die elektronische Karte oder haben bislang kein Foto eingeschickt. Trotz aller Widerstände, auch aus der Ärzteschaft, wurde sie, nach langen Verzögerungen und technischen Schwierigkeiten zum 1.1.2014 eingeführt. Ursprünglich war für die parallele Nutzung der alten und der neuen Karte eine Übergangsfrist bis Ende September 2014 vorgesehen. Diese Frist wurde nun für mehr Sicherheit auf Seiten von Ärzten wie Patienten bis Ende Dezember 2014 verlängert. Danach dürfen Ärzte gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen nur noch mit der eGK abrechnen.

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